Der Kurs umfasst neun Stunden und ist Voraussetzung für die Beantragung aller Führerscheinklassen sowie für die Beantragung des Personenbeförderungsscheins. Die Teilnahme ist auch Voraussetzung für Betriebliche Ersthelfer, Trainer usw.
Sie können einen Erste-Hilfe-Kurs aber auch ohne Verpflichtung besuchen, z.B. weil Sie ihr Wissen auffrischen wollen. Das würde uns sehr freuen.
Ab 13.12.2021 ist eine Teilnahme an unseren Lehrgängen im Bereich Erste Hilfe / Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nur noch unter 2G-Bedingungen möglich. Ein Nachweis des vollständigen Impfschutzes gegen Covid19 bzw. ein Genesenennachweis max. 6 Monate alt muss vor Kursbeginn vorgelegt werden. Zudem ist während der gesamten Seminardauer das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
Wir sind von den Berufsgenossenschaften als Ausbildungsstelle für Ersthelfer ermächtigt. Siehe auch http://www.bg-qseh.de/.
Informationen zur Fortbildung Betrieblicher Ersthelfer
Hier finden Sie das Formular für die Teilnahmemeldung für Arbeitgeber.
Das vollständig ausgefüllte Formular mit Unterschrift und Stempel im Original benötigen wir zum Lehrgangsbeginn. Die vorherige Anmeldung bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs. Die Rechnungslegung erfolgt von uns an die zuständige Berufsgenossenschaft.