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09.09.2016

Ergänzungsausbildung zum Notfallsanitäter läuft sehr erfolgreich

Im Jahr 2014 hat unser Regionalverband mit der Ergänzungsausbildung und -prüfung der sogenannten Ü5er-Rettungsassistenten (Rettungsassistenten mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung) begonnen und diese zum jetzigen Zeitpunkt fast abgeschlossen. Seit diesem Jahr geht es mit den "U5ern" weiter. Zurzeit läuft der zweite Kurs mit 480 Stunden in der Außenstelle unseres Bildungszentrums in Bad Emstal. Im Jahr 2017 werden wir diese Weiterbildung voraussichtlich komplett abschließen können.

Beginn der "U3"er-Ausbildung

Jetzt konnte auch endlich grünes Licht für die Ergänzungsausbildung der so genannten U3er-Rettungsassistenten gegeben werden, aufgrund des hohen Zeitbedarfes von 960 Stunden die aufwändigste aller Ausbildungen. Am 1. Februar 2017 wird in Bad Emstal der erste Kurs starten. Bernd Roddewig und sein Team können nun konkret in die inhaltliche Planung einsteigen, nachdem auch die Finanzierung steht.

Damit hat der ASB Kassel-Nordhessen das Ausbildungsprogramm zum NotfallsanitäterIn sehr weit umgesetzt und kann sicherstellen, dass allen seinen Mitarbeitenden im Rettungsdienst die Möglichkeit geboten wird, die Qualifikation zum Notfallsanitäter und zur Notfallsanitäterin im eigenen Hause mit der hohen Qualität und Kompetenz unserer Außenstelle des Bildungszentrums zu erreichen.

Der Teilnehmer am zweiten Ergänzungslehrgang "480 Stunden" mit Leiter des ASB-Bildungszentrums Bad Emstal, Bernd Roddewig (3.v.r) und Geschäftsführer Michael Gröner (1.v.r.)

Zum 1. September haben auch 12 junge Menschen ihre 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter begonnen. Weiterhin sind beim ASB Kassel-Nordhessen weitere 10 junge Menschen im 2. Ausbildungsjahr zum Notfallsanitäter.

Hintergrund

Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten

Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nachweisen, erhalten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin" oder "Notfallsanitäter" zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Rettungsassistenten, die eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, erhalten diese Erlaubnis, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen haben und die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Rettungsassistenten, die eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit bzw. keine Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, erhalten diese Erlaubnis, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen haben und die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Maßgeblich ist der Stichtag 01.01.2014.