Nur fortgebildete Helfer sind gute Helfer
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt. Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen aber regelmäßig trainiert werden.
Aus diesem Grund verlangen Berufsgenossenschaften, dass Ersthelfer mindestens alle zwei Jahre fortzubilden sind. Sie als Unternehmer sind hier in der Pflicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. ....
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. ....
Wir sind von den Berufsgenossenschaften als Ausbildungsstelle für Ersthelfer ermächtigt. Siehe auch http://www.bg-qseh.de/.
Kurse für betriebliche Ersthelfer können Sie uns belegen. Weitere Informationen sowie die Termine finden Sie hier.
Hier finden Sie das Formular für die Teilnahmemeldung für Arbeitgeber.
Nach Absprache führen wir die Aus- oder Fortbildung in Ihrem Betrieb durch. Die Kurse sollten mindestens 12 Teilnehmer haben.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt durch die Teilnahme an einem Kurs Erste-Hilfe-Grundlagen, der 9 Unterrichtsstunden á 45 Minuten umfasst. Die Ersthelfer bilden sich alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem neunstündigen Erste-Hilfe-Fortbildung fort.
Bis 31. März 2015 galt:
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt durch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der 16 Unterrichtsstunden á 45 Minuten umfasst. Die Ersthelfer bilden sich alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training fort. Natürlich können Sie statt des Trainings auch erneut den Erste-Hilfe-Lehrgang besuchen.
Die Höhe der Teilnahmegebühren erfahren Sie auf unseren Seiten. Vielfach übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) aufgrund einer Vereinbarung die Gebühren für betriebliche Ersthelfer. Bitte fragen Sie gegebenenfalls dort oder in Ihrem Betrieb nach.
Ersatzbescheinigungen erhalten Sie gegen eine Gebühr. Das Verfahren haben wir hier beschrieben. Wenn Ihr letzter Kurs mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung allerdings nicht mehr möglich.
Für die Fortbildung an automatischen externen Defibrillationsgeräten (AED) gelten noch strengere Bestimmungen. Hier ist eine jährliche Fortbildung von 4 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zwingend vorgeschrieben.
Wurde diese Frist versäumt, muss ein so genannter Grundkurs mit 7 Unterrichtseinheiten absolviert werden, der dann jährlich aufzufrischen ist.
Zur Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erforderlich:
Schauen Sie auch bei unserem Projekt KASSEL SCHOCKT vorbei - eine App, die Leben retten kann.