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Kassel, 05.02.2022

Artikel in der HNA vom 03.02.2022 | Klarstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Samariterinnen und Samariter,

in der HNA-Ausgabe vom 03.02.2022 wird auf Seite 1 unter der Überschrift "ASB stellt frei und zahlt Lohn", sowie im Kommentar unter der Überschift "ASB sendet falsches Signal aus" und ferner auf Seite 2 unter der Überschrift "Mit dem 16. März droht der Wendepunkt" über die Freistellung von ungeimpften Mitarbeiter*innen im Regionalverband berichtet. Zu dieser Berichterstattung stellen wir Folgendes fest:

  1. Der ASB Regionalverband Kassel-Nordhessen ist ein Dienstleister im Rettungsdienst und der Gesundheitsbranche. Unsere Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst und der Pflege kommen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwangsläufig in nahen körperlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie pflegenden Personen. Diese Personen können insbesondere auch zu Risikogruppen der Covid-Erkrankung gehören. Im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen können beispielsweise folgende Tätigkeiten anfallen: Reanimation, Beatmungsvorgänge, Anlegen von Verbänden, peripheren venösen Zugängen etc.. Im Zusammenhang mit Pflegemaßnahmen fallen typischerweise z.B. die folgenden Tätigkeiten: Hilfe bei der Körperpflege, waschen, kämmen, Toilettengänge etc..
  2. Wir haben den Standpunkt, dass wir die von uns zu rettenden und pflegenden Personen keinesfalls dem erhöhten Risiko einer Infektion aussetzen sollten und halten es daher für unsere Pflicht, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko denkbar zu minimieren.
  3. Wir haben ferner den Standpunkt, dass wir auch unser übriges, weitestgehend geimpftes Personal keinen vermeidbaren Risiken der Infektionserkrankung aussetzen. Dies dient nicht nur dem Schutz einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern insbesondere der Aufrechterhaltung des gesamten Betriebs in Pandemiezeiten und damit der Gewährleistung von Rettungs- und Pflegeleistungen.
  4. Wir haben deshalb entschieden, bis zum Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Dienst freizustellen.
  5. Diese Regelung betrifft weniger als 1% der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Leistungsbereichen.
  6. Hierbei ist auch maßgeblich, dass die entsprechende Handhabung zeitlich bis zum Eintritt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht begrenzt ist.

Die Entscheidung, ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst und im Pflegedienst nicht mehr einzusetzen, wurde nach sorgsamer Abwägung der jeweiligen Möglichkeiten, Interessen und Risiken getroffen.

gez. Judith Ehret (Geschäftsführerin) und Michael Görner (Geschäftsführer)